steuerliche Nebenleistungen

steuerliche Nebenleistungen
Ansprüche aus dem  Steuerschuldverhältnis, die jedoch nicht wie Steuern der Einnahmeerzielung, sondern bestimmten Nebenzwecken dienen. St.N. sind ausschließlich  Verspätungszuschläge,  Zinsen,  Zwangsgelder,  Säumniszuschläge, Kosten (§ 3 IV AO) und Zuschläge im Fall einer  Schätzung bei fehlenden bzw. unbrauchbaren Aufzeichnungen über Geschäftsbeziehungen in grenzüberschreitenden Konzernen (§§ 162 IV, 90 III AO).

Lexikon der Economics. 2013.

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